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   OVG Hamburg, 22.05.2000 - 8 Bf 660/98.PVL   

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OVG Hamburg, 22.05.2000 - 8 Bf 660/98.PVL (https://dejure.org/2000,25505)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22.05.2000 - 8 Bf 660/98.PVL (https://dejure.org/2000,25505)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22. Mai 2000 - 8 Bf 660/98.PVL (https://dejure.org/2000,25505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer drei Tage vor der Pernsionierung eines Beamten erlassenen Disziplinarverfügung; Aufgabenwahrnehmung eines Personalrats für die Belange eines pensionierten Beamten; Erlass einer Disziplinarverfügung im Wege einer vorläufigen Regelung nach § 82 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10

    Aberkennung des Ruhegehalts - Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts -

    Im Übrigen ergibt sich auch aus der allgemeinen Aufgabenstellung der Personalvertretung, wie sie in § 2 Abs. 1 und § 67 Abs. 1 LPVG umschrieben ist, dass sie die Interessen der aktiv im Dienst stehenden Beschäftigten der Dienststelle und nicht die der pensionierten Beamten wahrzunehmen hat (so zu vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen OVG Hamburg, Beschlüsse vom 09.10.1979 - Bs PH 4/79 - und vom 22.05.2000 - 8 Bf 660/98.PVL -, juris; a. A. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27.06.2012 - 1 K 1500/12 -, juris).
  • OVG Thüringen, 12.06.2014 - 2 ZKO 968/10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Ersatzansprüchen gegen Ruhestandsbeamten

    Nicht zu folgen ist damit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg und der ihr folgenden Literatur, weil diese Auffassung noch auf die frühere, restriktive Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Beschäftigteneigenschaft bzw. Dienststellenangehörigkeit abstellt und Sinn und Zweck der Mitbestimmungsregelung nicht hinreichend berücksichtigt (OVG HH Beschluss vom 28. August 1979 - OVG Bs PH 4/79; Beschluss vom 22. Mai 2000 - 8 Bf 660/98.PVL, Juris, Rn. 22, ohne Begründung; Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, BPersVG, Stand 10/2012, § 76, Rn. 109c; Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 11. Auflage 2008, Rn. 52; beide unter Bezugnahme auf OVG HH; Richardi-Kersten, Personalvertretungsrecht, 3. Auflage 2008, § 76, Rn. 204, unter Verweis auf OVG HH sowie LAG Berlin, DB 1991, S. 971, jedoch durch Urteil des BAG vom 14. November 1991 geändert; Altvater/Baden/Berg/Kröll/Noll/Seulen, BPersVG, 8. Aufl. 2013, § 76, Rn. 132, unter Verweis auf Richardi).
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